Einschulung 2025

Einschulung 2025

“Mein Kind wird schulpflichtig!“

Schulpflichtig sind die Kinder, die im Jahr der Einschulung bis zum 30.9. sechs Jahre alt werden. Für Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben.

Informationsblatt zur Flexibilisierung des Einschulungstermins

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit mitbringen. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung.

Ebenso können schulpflichtige Kinder, die vor dem 1. Juli geboren sind, vom Schulbesuch zurückgestellt werden, sollten sie noch nicht die erforderliche Schulfähigkeit mitbringen.Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung.

Bereits etwa 15 Monate vor der Einschulung wird in den Kindergärten der  des Sprachstand Ihres Kindes festgestellt.

Kinder, denen sprachliche Unterstützung gut tut, nehmen schon vor ihrer Einschulung an der Sprachfrühförderung im Kindergarten teil.

Ungefähr ein halbes Jahr vor der Einschulung werden Sie mit Ihrem Kind zur Schulärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt eingeladen. Die Einladungen verschickt die Schule, die Untersuchung findet in der Regel in der Schule statt. Dabei wird festgestellt, ob Ihr Kind „schulreif“ ist, also ob seine körperliche, seelische und soziale Entwicklung den Schulbesuch ermöglicht.

Wenige Wochen vor der Einschulung, noch vor den Sommerferien, werden alle künftigen Schulanfänger zum „Schnuppertag“ in die Schule eingeladen. Ebenso findet für Sie der erste Elterninformationsabend in der Schule statt. Die Einschulung findet immer und in ganz Niedersachsen am ersten Samstag nach Schuljahresbeginn statt. 2025 ist die Einschulung am 16. August.

Hier finden Sie die Formulare für die Anmeldung

Anmeldeformular

Schweigepflichtentbindung

Erklärung zur Sorgeberechtigung